Wie läuft das Verfahren der Einbürgerung?

Für das Verfahren der Einbürgerung gelten folgende Punkte:

  • Antrag bei der zuständigen Behörde

    Wer sich einbürgern lassen möchte, muss einen Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen (siehe Zuständigkeitsfinder auf der Startseite, ganz unten). In Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern sind dies die Magistrate und Gemeindevorstände (Stadtverwaltungen), in kleineren Gemeinden die Kreisausschüsse der Landkreise (Kreisverwaltungen).

    Wer mindestens 16 Jahre alt ist, kann den Einbürgerungsantrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Vertretungsberechtigten (in der Regel die Eltern) den Antrag stellen. Die Verwaltungsbehörde berät Sie gerne und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie benötigen. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet sie die Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde, das zuständige Regierungspräsidium, weiter. Von dort werden Auskünfte bei anderen Behörden eingeholt und der Antrag abschließend geprüft und beschieden.

  • Die bisherige Staatsbürgerschaft muss nicht aufgegeben werden

    Die bisherige Staatsangehörigkeit muss nicht aufgegeben werden. Nach deutschem Recht gilt dies für alle Einbürgerungsbewerbende ohne Einschränkungen. Es hängt ausschließlich vom Staatsangehörigkeitsrecht des Herkunftsstaates ab, ob die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann oder möglicherweise mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verlorengeht.

    Verbindliche Auskünfte zum Staatsangehörigkeitsrecht eines anderen Staates und zur dortigen Verwaltungspraxis können die zuständigen Behörden dieses Staates erteilen.

  • Einbürgerungsurkunde

    Wer die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt und falls erforderlich den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit nachgewiesen hat, erhält eine Einbürgerungsurkunde und damit die deutsche Staatsangehörigkeit. Nun kann auch bei der Pass- und Personalausweisbehörde ein deutscher Pass/Personalausweis beantragt werden.

  • Kosten

    Die Einbürgerung kostet in der Regel 255 € für jeden Erwachsenen und 51 € für jedes miteingebürgerte minderjährige Kind.

  • Tipps zur Vorbereitung

    Einige praktische Tipps, um Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass ein Antrag reibungslos verläuft:

    • Wer sich mit den Anforderungen und notwendigen Unterlagen gut vertraut macht, ist gründlich informiert und hat einen Überblick.
    • Eine Checkliste kann hilfreich sein, um den Überblick zu wahren. Auf dieser Checkliste werden schriftlich alle erforderlichen Dokumente und Schritte festgehalten.
    • Wer sich von einer Beratungsstelle oder der zuständigen Behörde beraten lässt, kann sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
    • Eine doppelte Überprüfung aller Unterlagen und Angaben kann Fehler vermeiden helfen.
    • Es ist unabdingbar, alle Fristen einzuhalten und den Antrag rechtzeitig einzureichen.