Wie läuft das Verfahren der Einbürgerung?

Für das Verfahren der Einbürgerung gelten folgende Punkte:

  • Antrag bei der zuständigen Behörde

    Wer sich einbürgern lassen möchte, muss einen Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen (siehe Zuständigkeitsfinder auf der Startseite, ganz unten). In Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern sind dies die Magistrate und Gemeindevorstände (Stadtverwaltungen), in kleineren Gemeinden die Kreisausschüsse der Landkreise (Kreisverwaltungen).

    Wer mindestens 16 Jahre alt ist, kann den Einbürgerungsantrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Vertretungsberechtigten (in der Regel die Eltern) den Antrag stellen. Die Verwaltungsbehörde berät Sie gerne und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie benötigen. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet sie die Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde, das zuständige Regierungspräsidium, weiter. Von dort werden Auskünfte bei anderen Behörden eingeholt und der Antrag abschließend geprüft und beschieden.

  • Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit, Einbürgerungszusicherung

    Wer sich einbürgern lassen möchte, muss in der Regel die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Bürgerinnen und Bürger aus einem Land der Europäischen Union oder der Schweiz dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Auch bei Menschen, die aus einem Land kommen, das seinen Bürgerinnen und Bürgern die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigert oder wenn die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nur unter besonders schwierigen Bedingungen möglich ist, akzeptieren die Einbürgerungsbehörden die Mehrstaatigkeit.

    Soweit dies zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erforderlich ist, stellt die Behörde eine Einbürgerungszusicherung aus. Damit wird die Einbürgerung rechtsverbindlich für den Fall zugesichert, dass der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird. Um die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit muss sich der/die Betroffene bei den jeweiligen Heimatstaatbehörden selbst bemühen.

  • Einbürgerungsurkunde

    Wer die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt und falls erforderlich den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit nachgewiesen hat, erhält eine Einbürgerungsurkunde und damit die deutsche Staatsangehörigkeit. Nun kann auch bei der Pass- und Personalausweisbehörde ein deutscher Pass/Personalausweis beantragt werden.

  • Kosten

    Die Einbürgerung kostet in der Regel 255 € für jeden Erwachsenen und 51 € für jedes miteingebürgerte minderjährige Kind.